
TÄTIGKEITSBEREICHE

SOZIALRECHT
Zum Sozialrecht gehört ein großes Spektrum von Rechtsgebieten, angefangen bei Existenzsicherungsrecht mit Grundsicherung und Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, den Ansprüchen gegen die Kranken- oder Pflegekasse, Streit um Pflegegradzuerkennung oder Hilfsmittel, bis hin zu Erwerbsunfähigkeitsrente oder anderen Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung. Auch Wohngeld-, Kinder- und Elterngeldangelegenheiten, das Recht schwerbehinderter Menschen, Eingliederungshilfe bearbeiten wir hier. In der Regel geht es um Auseinandersetzungen mit Behörden, die gewünschte Leistungen nicht zuerkennen wollen. Ich habe mich als Fachanwältin auf das Gebiet des Sozialrechts spezialisiert. Ich kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gerichtlich und außergerichtlich unterstützen.
Das Kerngebiet meiner Tätigkeit ist die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem SGB II im Widerspruchs- und Klageverfahren gegenüber dem Jobcenter.