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KOSTEN
Die Höhe des anwaltlichen Honorars ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und ist meist von dem Streitwert abhängig, d.h. dem Wert der Sache oder der Forderung, um die es in der Auseinandersetzung geht. Im Bereich des Sozialrechts gelten in der Regel Rahmengebühren.
Häufig übernimmt eine Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten. Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, nehmen wir gerne Kontakt mit dem Versicherer auf, stimmen die Kostenübernahme ab und führen die Korrespondenz.
Bei finanziell nicht gut gestellten Personen kommt die Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.
Weil es dazu viele Einzelfälle und Fragen gibt, sprechen Sie uns einfach an.
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